Gesetze / Soldatenarbeitszeitverordnung
SAZV§ 10 Mobiles Arbeiten
Stand: 10.06.2019
Soldatinnen oder Soldaten kann gestattet werden, den Dienst an einem anderen Ort als dem Arbeitsplatz zu leisten, wenn dienstliche Gründe nicht entgegenstehen.
Gesetze / Soldatenarbeitszeitverordnung
SAZVStand: 10.06.2019
Soldatinnen oder Soldaten kann gestattet werden, den Dienst an einem anderen Ort als dem Arbeitsplatz zu leisten, wenn dienstliche Gründe nicht entgegenstehen.