Gesetze / Soldatenarbeitszeitverordnung
SAZV§ 9 Schichtdienst
Stand: 30.09.2022
Wird zitiert von 1
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
- BVerwG, 30.04.2020 – 1 WB 23/19Beteiligung des Gesamtvertrauenspersonenausschusses; konkretisierende AnordnungZitiert von 7
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SAZV/9#abs-1 (1) Sind die Dienststunden so festgelegt, dass die regelmäßige tägliche Arbeitszeit von Soldatinnen und Soldaten im Rahmen der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit dauerhaft überschritten wird, ist der Dienstbetrieb im Schichtdienst durchzuführen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SAZV/9#abs-2 (2) Von Schichtdienst soll abgesehen werden, wenn die Überschreitung der regelmäßigen täglichen Arbeitszeit durch Dienstbefreiung oder im Rahmen der Gleitzeit ausgeglichen werden kann.