Gesetze / Soldatenarbeitszeitverordnung
SAZV§ 9 Schichtdienst
Stand: 30.09.2022
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SAZV/9#abs-1 (1) Sind die Dienststunden so festgelegt, dass die regelmäßige tägliche Arbeitszeit von Soldatinnen und Soldaten im Rahmen der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit dauerhaft überschritten wird, ist der Dienstbetrieb im Schichtdienst durchzuführen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SAZV/9#abs-2 (2) Von Schichtdienst soll abgesehen werden, wenn die Überschreitung der regelmäßigen täglichen Arbeitszeit durch Dienstbefreiung oder im Rahmen der Gleitzeit ausgeglichen werden kann.
Wird zitiert von 1 Entscheidung zu § 9 SAZV →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- BVerwG, 30.04.2020 – 1 WB 23/19Beteiligung des Gesamtvertrauenspersonenausschusses; konkretisierende AnordnungZitiert von 7
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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23.09.2022 Ausfertigung
§ 9 geändert durch Artikel 5 1. 1. 2024 des Gesetzes vom 23. September 2022 (BGBl. I 1533)
BGBl. 2022 I S. 1533
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23.09.2022 Ausfertigung
§ 9 geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 23. September 2022 (BGBl. I 1533)
BGBl. I S. 1533
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.