Gesetze / Gesetz zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft

GSA Fleisch

§ 1 Zielsetzung

Stand: 01.01.2021

Bund2 Fassungen

Ziele des Gesetzes sind die Sicherung von Rechten und Ansprüchen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, der Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie die Verhinderung von Umgehungen der Pflicht zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen durch die Beauftragung von Nachunternehmern in der Fleischwirtschaft.

→§ 2