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Artikel 3 · BT-Drs. 19/21978 · S. 43

Zu Artikel 3 (Weitere Änderung des Gesetzes zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der

Zu Artikel 3 (Weitere Änderung des Gesetzes zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der
Fleischwirtschaft)
Zu Nummer 1
Ab dem 1. April 2021 wird die Einschränkung des Einsatzes von Fremdpersonal auf die Arbeitnehmerüberlassung
erstreckt. Im Bereich der Schlachtung einschließlich der Zerlegung sowie im Bereich der Fleischverarbeitung sind
dann auch das Tätigwerdenlassen von Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern durch den Inhaber und die
Überlassung von Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern durch einen Dritten ausgeschlossen. Zur Be-
gründung wird auf die Darstellung zu Artikel 2 Nummer 5 verwiesen.

Zu Nummer 2
Folgeänderung. Zur Begründung wird auf die Darstellung zu Artikel 2 Nummer 6 verwiesen.
Drucksache 19/21978                                 – 44 –             Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode



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Herkunft

BT-Drs. 19/21978, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 169.462–170.294 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 9286f920c7923f13….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP