Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 3 · BT-Drs. 19/21978 · S. 43
Zu Artikel 3 (Weitere Änderung des Gesetzes zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der
Zu Artikel 3 (Weitere Änderung des Gesetzes zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft) Zu Nummer 1 Ab dem 1. April 2021 wird die Einschränkung des Einsatzes von Fremdpersonal auf die Arbeitnehmerüberlassung erstreckt. Im Bereich der Schlachtung einschließlich der Zerlegung sowie im Bereich der Fleischverarbeitung sind dann auch das Tätigwerdenlassen von Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern durch den Inhaber und die Überlassung von Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern durch einen Dritten ausgeschlossen. Zur Be- gründung wird auf die Darstellung zu Artikel 2 Nummer 5 verwiesen. Zu Nummer 2 Folgeänderung. Zur Begründung wird auf die Darstellung zu Artikel 2 Nummer 6 verwiesen. Drucksache 19/21978 – 44 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
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Herkunft
BT-Drs. 19/21978, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 169.462–170.294 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 9286f920c7923f13….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP