Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsisches Straßengesetz
SächsStrG§ 1 Geltungsbereich
Stand: 02.09.2026
Dieses Gesetz regelt die Rechtsverhältnisse der öffentlichen Straßen. Für die Bundesstraßen gilt es nur, soweit es diese Straßen ausdrücklich erwähnt.