Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsisches Straßengesetz SächsStrG § 1 Geltungsbereich Sachsen2 Fassungen Historische Fassung — Stand 26.08.2026 bis 02.09.2026. Zur aktuellen Fassung → Dieses Gesetz regelt die Rechtsverhältnisse der öffentlichen Straßen. Für die Bundesfernstraßen gilt es nur, soweit es diese Straßen ausdrücklich erwähnt.