Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsisches Spielbankengesetz
SächsSpielbG§ 27 Online-Casinospielsteuer
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/S%C3%A4chsSpielbG/27#abs-1 (1) Online-Casinospiele im Sinne des § 3 Absatz 1a Satz 2 des Glücksspielstaatsvertrages 2021 unterliegen der Online-Casinospielsteuer, wenn der nach § 6a Absatz 2 des Glücksspielstaatsvertrages 2021 registrierte Wohnsitz der Spielerin oder des Spielers bei Abschluss des Spielvertrags im Geltungsbereich dieses Gesetzes liegt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/S%C3%A4chsSpielbG/27#abs-2 (2) Die Online-Casinospielsteuer bemisst sich nach dem jährlichen Bruttospielertrag aus der Veranstaltung der Online-Casinospiele; § 12 Absatz 1 Satz 2, Absatz 2, Absatz 3 Nummer 1 und Absatz 6 Satz 1 gilt entsprechend. Sie entsteht mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Online-Casinospiele durchgeführt worden sind. Ein Online-Casinospiel ist durchgeführt, wenn der Gewinn- oder Verlustfall festgestellt wurde. Die Online-Casinospielsteuer ermäßigt sich um die zu entrichtende Umsatzsteuer aus Umsätzen, die durch die Veranstaltung der Online-Casinospiele im Geltungsbereich dieses Gesetzes bedingt sind; § 12 Absatz 8 Satz 2 gilt entsprechend.