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SächsSpielbG

§ 28 Abgabenrechtliche Pflichten

Stand: 26.08.2026

Sachsen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/S%C3%A4chsSpielbG/28#abs-1 (1) Zusätzlich zu den im Glücksspielstaatsvertrag 2021 geregelten Aufzeichnungspflichten sind die Zugangsmöglichkeiten für eine Teilnahme am Online-Casinospiel, insbesondere die Internetadresse des Angebots sowie die Namen der verfügbaren Applikationen, die zusätzlich oder eigenständig über Endgeräte genutzt werden können, aufzuzeichnen.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/S%C3%A4chsSpielbG/28#abs-2 (2) Für die Anmeldung und Entrichtung der Online-Casinospielsteuer gilt § 15 Absatz 2 entsprechend.

§ 27 § 29