Gesetze / Landesrecht Sachsen / SächsQualiVO · SächsGVBl. 2010 Nr. 12, S. 277, Fsn-Nr. 814-1.15

Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die Anforderungen an die Qualifikation und Fortbildung der pädagogischen Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen, der Kindertagespflegepersonen und der Fachberater

8 Normen · Ausgangsfassung vom 20.09.2010 · 1 zitierende Entscheidungen · Änderungen →

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Inhaltsübersicht

  1. Eingangsformel
  2. § 1 Qualifikation der pädagogischen Fachkräfte und der Assistenzkräfte für die Arbeit mit den Kindern
  3. § 2 Qualifikation der pädagogischen Fachkräfte für die Leitung von Kindertageseinrichtungen
  4. § 3 Qualifikation der Kindertagespflegepersonen
  5. § 4 Qualifikation der Fachberater
  6. § 5 Qualifikation der pädagogischen Fachkräfte für die Betreuung von Praktikanten
  7. § 5a Berufsbegleitende Fort- und Weiterbildung
  8. § 6 Fachliche Fortbildung
  9. § 7 Übergangsregelungen

Änderungsverlauf

  1. Stand der amtlichen Fassung

    08.12.2020 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch die Verordnung vom 8. Dezember 2020 (SächsGVBl. S. 736)

Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.