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§ 37 SächsPersVWVO (Sachsen) — Sonstige Bekanntmachungen des Bezirkswahlvorstands

Sächsische Personalvertretungswahlenverordnung

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Bekanntmachungen nach den §§ 11 und 13 erfolgen in den Dienststellen in gleicher Weise wie die Bekanntmachung des Wahlausschreibens.