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§ 35 SächsPersVWVO (Sachsen) — Gleichzeitige Wahl

Sächsische Personalvertretungswahlenverordnung

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Wahl des Bezirkspersonalrats soll gleichzeitig mit der Wahl der Personalräte in demselben Bezirk stattfinden.