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§ 41 SächsLVO (Sachsen) — Anrechnung von Dienstzeiten bei Anstellung vor dem 1. April 2009

Sächsische Laufbahnverordnung

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Für Beamtinnen und Beamte, die vor dem 1. April 2009 angestellt wurden, rechnet die Dienstzeit weiterhin ab dem Zeitpunkt der Anstellung.