Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsische Justizorganisationsverordnung
SächsJOrgVO§ 12 Kartellrecht
Stand: 26.08.2026
Das Landgericht Leipzig ist für den Bezirk des Oberlandesgerichts Dresden zuständig für die bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, die sich ergeben aus:
1. dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen ;
2. Kartellverträgen und Kartellbeschlüssen;
3. Artikel 101 und 102 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union;
4. Artikel 53 oder 54 des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum.