Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsische Justizorganisationsverordnung

SächsJOrgVO

§ 12 Kartellrecht

Stand: 26.08.2026

Sachsen

Das Landgericht Leipzig ist für den Bezirk des Oberlandesgerichts Dresden zuständig für die bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, die sich ergeben aus:

1. dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen ;

2. Kartellverträgen und Kartellbeschlüssen;

3. Artikel 101 und 102 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union;

4. Artikel 53 oder 54 des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum.

§ 11 § 13