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§ 12 SächsJOrgVO (Sachsen) — Kartellrecht

Sächsische Justizorganisationsverordnung

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Das Landgericht Leipzig ist für den Bezirk des Oberlandesgerichts Dresden zuständig für die bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, die sich ergeben aus:

1. dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen ;

2. Kartellverträgen und Kartellbeschlüssen;

3. Artikel 101 und 102 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union;

4. Artikel 53 oder 54 des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum.