Gesetze / Landesrecht Sachsen / SächsInklusG · SächsGVBl. 2019 Nr. 13, S. 542, Fsn-Nr. 840-9
Gesetz zur Stärkung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen im Freistaat Sachsen
21 Normen · ausgefertigt 02.07.2019 · Änderungen
Inhaltsübersicht
- Eingangsformel
- § 1 Ziel des Gesetzes
- § 2 Behinderung
- § 3 Barrierefreiheit
- § 4 Benachteiligungsverbot
- § 5 Gebärdensprache und andere Kommunikationshilfen
- § 6 Recht auf Verwendung von Gebärdensprache und anderen Kommunikationshilfen
- § 7 Gestaltung von Bescheiden und Vordrucken
- § 8 Verständlichkeit und Leichte Sprache
- § 9 Barrierefreie Informationstechnik
- § 10 Förderung der Teilhabe
- § 11 Wahrnehmung von Rechten durch Verbände
- § 12 Landesbeauftragter für Inklusion der Menschen mit Behinderungen
- § 13 Landesbeirat für Inklusion der Menschen mit Behinderungen
- § 14 Besuchskommissionen
- § 15 Bericht zur Lage der Menschen mit Behinderungen im Freistaat Sachsen
- § 16 Zielvereinbarungen
- § 17 Sicherung der Teilhabe
- § 18 Barrierefreiheit von Dienstgebäuden, Arbeitsmitteln und Arbeitsplätzen
- § 19 Bericht über die Beschäftigungssituation schwerbehinderter Menschen im öffentlichen Dienst des Freistaates Sachsen
- § 20 Arbeitsgemeinschaft der Schwerbehindertenvertretungen bei den obersten Landesbehörden im Freistaat Sachsen
- § 21 Übergangsregelungen