Gesetze / Landesrecht Sachsen / SächsInklusG · SächsGVBl. 2019 Nr. 13, S. 542, Fsn-Nr. 840-9

Gesetz zur Stärkung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen im Freistaat Sachsen

21 Normen · ausgefertigt 02.07.2019 · Änderungen

Inhaltsübersicht

  1. Eingangsformel
  2. § 1 Ziel des Gesetzes
  3. § 2 Behinderung
  4. § 3 Barrierefreiheit
  5. § 4 Benachteiligungsverbot
  6. § 5 Gebärdensprache und andere Kommunikationshilfen
  7. § 6 Recht auf Verwendung von Gebärdensprache und anderen Kommunikationshilfen
  8. § 7 Gestaltung von Bescheiden und Vordrucken
  9. § 8 Verständlichkeit und Leichte Sprache
  10. § 9 Barrierefreie Informationstechnik
  11. § 10 Förderung der Teilhabe
  12. § 11 Wahrnehmung von Rechten durch Verbände
  13. § 12 Landesbeauftragter für Inklusion der Menschen mit Behinderungen
  14. § 13 Landesbeirat für Inklusion der Menschen mit Behinderungen
  15. § 14 Besuchskommissionen
  16. § 15 Bericht zur Lage der Menschen mit Behinderungen im Freistaat Sachsen
  17. § 16 Zielvereinbarungen
  18. § 17 Sicherung der Teilhabe
  19. § 18 Barrierefreiheit von Dienstgebäuden, Arbeitsmitteln und Arbeitsplätzen
  20. § 19 Bericht über die Beschäftigungssituation schwerbehinderter Menschen im öffentlichen Dienst des Freistaates Sachsen
  21. § 20 Arbeitsgemeinschaft der Schwerbehindertenvertretungen bei den obersten Landesbehörden im Freistaat Sachsen
  22. § 21 Übergangsregelungen