Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsisches Inklusionsgesetz
SächsInklusG§ 19 Bericht über die Beschäftigungssituation schwerbehinderter Menschen im öffentlichen Dienst des Freistaates Sachsen
Stand: 26.08.2026
Die Staatsregierung legt dem Landtag einmal in der Legislaturperiode einen Bericht über die Beschäftigungssituation schwerbehinderter Menschen im öffentlichen Dienst des Freistaates Sachsen vor. Neben einer Darstellung der Anzahl und des Anteils schwerbehinderter Menschen an allen Bediensteten des Freistaates Sachsen soll der Bericht auch Aussagen zur Barrierefreiheit der Dienstgebäude, der Arbeitsplätze und der Arbeitsmittel einschließlich der informationstechnischen Systeme nach § 18 enthalten.