Gesetze / Landesrecht Sachsen / SächsHLeistBezVO · SächsGVBl. 2006 Nr. 1, S. 21, Fsn-Nr. 242-3.6

Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Kultur und Tourismus über die Gewährung von Leistungsbezügen sowie Forschungs- und Lehrzulagen an Hochschulen

11 Normen · ausgefertigt 10.01.2006 · Änderungen →

Inhaltsübersicht

  1. Eingangsformel
  2. § 1 Geltungsbereich
  3. § 2 Berufungs- und Bleibe-Leistungsbezüge
  4. § 3 Besondere Leistungsbezüge
  5. § 4 Stellenanteile zur Erklärung der Ruhegehaltfähigkeit
  6. § 5 Funktions-Leistungsbezüge
  7. § 6 Forschungs- und Lehrzulage
  8. § 7 Zuständigkeit, Verfahren
  9. § 8 Einhaltung des Vergabebudgets
  10. § 9 Hochschulordnungen
  11. § 10 Ruhegehaltfähigkeit von Leistungsbezügen bei gemeinsamen Berufungen
  12. § 11 In-Kraft-Treten

Änderungsverlauf

  1. Historischer Änderungsnachweis

    16.09.2014 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 16.09.2014, Artikel 25

    SächsGVBl. 2014 S. 530

  2. Historischer Änderungsnachweis

    01.09.2010 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 01.09.2010

    SächsGVBl. 2010 S. 239

Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Quelle des Nachweises: Landesrecht Sachsen (REVOSAX).