Gesetze / Landesrecht Sachsen / SächsHLeistBezVO · SächsGVBl. 2006 Nr. 1, S. 21, Fsn-Nr. 242-3.6
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Kultur und Tourismus über die Gewährung von Leistungsbezügen sowie Forschungs- und Lehrzulagen an Hochschulen
11 Normen · ausgefertigt 10.01.2006 · Änderungen →
Inhaltsübersicht
- Eingangsformel
- § 1 Geltungsbereich
- § 2 Berufungs- und Bleibe-Leistungsbezüge
- § 3 Besondere Leistungsbezüge
- § 4 Stellenanteile zur Erklärung der Ruhegehaltfähigkeit
- § 5 Funktions-Leistungsbezüge
- § 6 Forschungs- und Lehrzulage
- § 7 Zuständigkeit, Verfahren
- § 8 Einhaltung des Vergabebudgets
- § 9 Hochschulordnungen
- § 10 Ruhegehaltfähigkeit von Leistungsbezügen bei gemeinsamen Berufungen
- § 11 In-Kraft-Treten
Änderungsverlauf
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Historischer Änderungsnachweis
16.09.2014 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 16.09.2014, Artikel 25
SächsGVBl. 2014 S. 530
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Historischer Änderungsnachweis
01.09.2010 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 01.09.2010
SächsGVBl. 2010 S. 239
Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Quelle des Nachweises: Landesrecht Sachsen (REVOSAX).