nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 15b SächsEMAVO (Sachsen) — Zulage für Tätigkeiten in der Sicherungsverwahrung

Sächsische Erschwerniszulagen- und Mehrarbeitsvergütungsverordnung

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Eine Zulage von monatlich 100 Euro erhält, wer als Justizvollzugsbeamtin oder Justizvollzugsbeamter in der Abteilung Sicherungsverwahrung einer Justizvollzugseinrichtung verwendet wird.