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§ 15a SächsEMAVO (Sachsen) — Zulage für Lehrkräfte an der Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule Sachsen

Sächsische Erschwerniszulagen- und Mehrarbeitsvergütungsverordnung

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Eine Zulage von monatlich 225 Euro erhält, wer als Beamtin oder Beamter der Fachrichtung Feuerwehr an der Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule Sachsen als Lehrkraft für die praktische Ausbildung verwendet wird.