Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsische Arbeitsschutzzuständigkeitsverordnung
SächsArbSchZuVOAnlage 2 (zu § 1 Satz 3)
Stand: 26.08.2026
Verzeichnis der von den §§ 1 und 2 abweichenden Zuständigkeiten
1. Arbeitsschutzrecht
2. Recht der Anlagensicherheit
3. Sprengstoffrecht
Verzeichnis Lfd. Nr. Anzuwendende Rechtsnorm Verwaltungsaufgabe Zuständige Behörde oder Stelle
Lfd. Nr. Anzuwendende Rechtsnorm Verwaltungsaufgabe Zuständige Behörde oder Stelle
1. Arbeitsschutzrecht
1.1 ArbSchG und Verordnungen
1.1.1 ArbSchG
1.1.1.1 § 21 Abs. 3 Zusammenwirken von Landesbehörden und Unfallversicherungsträgern auf der Grundlage einer gemeinsamen Beratungs- und Überwachungsstrategie SMWA
1.1.1.2 § 21 Abs. 4 Vereinbarung mit den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung SMWA
1.1.1.3 § 23 Abs. 1 Satz 2 Empfang der vom Bund weitergeleiteten Mitteilungen über betriebliche Daten SMWA
1.1.1.4 § 23 Abs. 4 Jahresbericht SMWA
1.1.1.5 § 24 Satz 1 Nr. 3 Verwaltungsvorschriften des Bundes; Mitteilungen der zuständigen obersten Landesbehörde zum Unfallverhütungsbericht SMWA
1.1.2 DruckLV
§ 7 Abs. 1, § 17 Abs. 3 Anerkennung von Sachverständigen SMWA
1.2 Fahrpersonalrecht
1.2.1 FPersG
1.2.1.1 § 4 Abs. 1 und 3 Aufsicht Pol bei Straßenkontrollen
1.2.1.2 § 5 Abs. 1, § 7 Untersagung der Weiterfahrt Pol bei Straßenkontrollen
1.2.2 FPersV
§ 20 Abs. 1 Verlangen der Vorlage einer Bestätigung über arbeitsfreie Tage Pol bei Straßenkontrollen
1.2.3 EG-Kontrollrichtlinien-Bekanntmachung des BMDV
Nr. 9 Abs. 2 und 3, Nr. 10 Abs. 4 Entgegennahme der Berichte und Übermittlung an den Bund SMWA;
Berichte der Pol werden über das SMI entgegengenommen
1.3 JArbSchG
§ 55 Abs. 1 Bildung des Landesausschusses für Jugendarbeitsschutz SMWA
1.4 SGB VII
1.4.1 § 15 Abs. 4 Satz 2 und 3 Genehmigung von BGV und Entscheidungen im Zusammenhang mit deren Genehmigung SMWA
1.4.2 § 20 Abs. 2 Satz 3 Abschluss und Evaluierung von Vereinbarungen mit der gemeinsamen landesbezogenen Stelle SMWA
1.4.3 § 25 Abs. 2 Satz 2 Durchreichung der Berichte der landesunmittelbaren Versicherungsträger an den Bund SMWA
2. Recht der Anlagensicherheit
2.1 ÜAnlG
2.1.1 §§ 19 und 20 mit Ausnahme von § 19 Abs. 5 Zulassung von Prüfstellen und Prüfstellen von Unternehmen als zugelassene Überwachungsstellen ZLS
2.1.2 § 21 Aufsicht über die zugelassenen Überwachungsstellen ZLS
3. Sprengstoffrecht
3.1 SprengG
3.1.1 § 15 Abs. 7 Nr. 1 in Verbindung mit § 28 Satz 1 Entscheidung über die Genehmigung zum Verbringen in den Fällen der Erlaubnis gemäß § 27 KrPolB
3.1.2 § 23 Satz 1 in Verbindung mit § 28 Satz 1 Verlangen der Vorlage der Urkunden beim Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen in den Fällen der Erlaubnis gemäß § 27 KrPolB
3.1.3 § 26 Abs. 1 in Verbindung mit § 28 Satz 1 Entgegennahme der Anzeige über das Abhandenkommen explosionsgefährlicher Stoffe in den Fällen der Erlaubnis gemäß § 27 KrPolB
3.1.4 § 27 Abs. 1 und 5 Entscheidung über die Erlaubnis und Zulassung einer Ausnahme vom Alterserfordernis für die Erlaubnis zum Erwerb von und zum Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen KrPolB
3.1.5 § 26 Abs. 2 in Verbindung mit § 28 Satz 2 Entgegennahme der Anzeige über Unfälle beim Umgang oder beim Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen KrPolB
a) im Zusammenhang mit dem Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände
b) in den Fällen der Erlaubnis nach § 27
3.1.6 § 30 Überwachung des Umgangs und des Verkehrs mit explosionsgefährlichen Stoffen
a) im Zusammenhang mit dem Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände KrPolB
b) in den Fällen der Erlaubnis nach § 27 KrPolB
c) im Zusammenhang mit dem Verbringen von
explosionsgefährlichen Stoffen im Straßenverkehr Pol
3.1.7 § 31 Abs. 1 Erhalt der erforderlichen Auskünfte Die nach Nummer 3.1.6 jeweils zuständigen Behörde
3.1.8 § 31 Abs. 2 und § 32 Nachschau, Anordnungen Die nach Nummer 3.1.6 jeweils zuständigen Behörde
3.1.9 § 35 Entgegennahme der Anzeige, Erklärung der Ungültigkeit sowie deren Bekanntmachung im Bundesanzeiger bei Verlust des Erlaubnisscheins oder des Befähigungsscheins oder einer Ausfertigung in den Fällen der Erlaubnis gemäß
3.2. 1. SprengV
3.2.1 § 23 Abs. 3, 6, 7 a) Entgegennahme der Anzeige eines
beabsichtigten Feuerwerks KrPolB
b) Verzicht auf Einhaltung der Anzeigefrist
c) Genehmigung für die Erprobung von Effekten mit pyrotechnischen Gegenständen und pyrotechnischen Sätzen in Theatern und vergleichbaren Einrichtungen
d) Genehmigung für die Vorführung von Effekten mit pyrotechnischen Gegenständen und pyrotechnischen Sätzen in Anwesenheit von Mitwirkenden und Besuchern
e) Entgegennahme der Anzeige von Effekten auf Tourneen
3.2.2 § 24 Abs. 1 Satz 1 Bewilligung von Ausnahmen von den Verboten des § 22 Abs. 1 und des § 23 Abs. 1 und 2 Gde
3.2.3 § 24 Abs. 2 Satz 1 Anordnung von Abbrennverboten Gde
3.2.4 § 29 Abs. 2 Verweigerung der Anerkennung einer Prüfung als Fachkundenachweis in den Fällen der Erlaubnis gemäß § 27 SprengG KrPolB
3.2.5 § 32 Abs. 1 Satz 1 Anerkennung von Fachkundelehrgängen
a) im Zusammenhang mit der Kampfmittelbeseitigung SMI
b) in allen übrigen Fällen SMWA
3.2.6 § 32 Abs. 5 Satz 2 Bewilligung von Ausnahmen KrPolB
3.2.7 § 34 Abs. 2 Satz 2 Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung in den Fällen der Erlaubnis gemäß § 27 SprengG KrPolB
3.2.8 § 36 Abs. 3 bis 5 Abnahme der Prüfung, Unterzeichnung der Niederschrift und des Zeugnisses im Zusammenhang mit der Kampfmittelbeseitigung SMI
Abkürzungen
BMDV Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Gde Gemeinde und Kreisfreie Stadt
KrPolB Kreispolizeibehörde
Pol Polizeivollzugsdienst
SMI Staatsministerium des Innern
SMWA Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
ZLS Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik“.