Gesetze / Landesrecht Sachsen / Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den mittleren allgemeinen Verwaltungsdienst
SächsAVwDAPO§ 4 Einstellungsvoraussetzungen
Stand: 26.08.2026
In den Vorbereitungsdienst kann eingestellt werden, wer
1. a)
einen Realschulabschluss oder
b)
einen Hauptschulabschluss und
aa)
eine förderliche abgeschlossene Berufsausbildung oder
bb)
eine für die Laufbahn geeignete Ausbildung in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis oder
c)
einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand nachweist,
2. die persönlichen Voraussetzungen für die Berufung in ein Beamtenverhältnis erfüllt und
3. die für die Dauer des Vorbereitungsdienstes erforderliche gesundheitliche Eignung nachweist.