Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsische Ausbildungs- und Prüfungsordnung Bau, Maschinenwesen und Elektrotechnik sowie Straßenwesen
SächsAPOBauMSt§ 3 Zulassungsvoraussetzungen
Stand: 26.08.2026
Zum Vorbereitungsdienst kann zugelassen werden, wer
1. einen geeigneten Studiengang nach § 4 mit einem der folgenden Abschlüsse beendet hat:
a)
ein Bachelorgrad an einer deutschen Hochschule,
b)
mindestens ein dem Bachelorgrad entsprechender Diplomgrad an einer deutschen Hochschule,
c)
ein Bachelorgrad einer deutschen Berufsakademie, soweit dieser dem an einer Hochschule erworbenen Bachelorgrad gleichgestellt ist, oder
d)
bei Studienabschluss an einer Hochschule außerhalb der Bundesrepublik Deutschland mit einem Abschluss, der einem Abschluss nach Buchstabe a oder b gleichwertig ist,
2. in einem Auswahlverfahren nach § 5 zugelassen wurde,
3. die persönlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis erfüllt und
4. über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügt.