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§ 37 SächsAPOAgrFor (Sachsen) — Fachlicher Prüfungsabschnitt – praktischer Prüfungsteil

Sächsische Ausbildungs- und Prüfungsordnung Agrar- und Forstverwaltung

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Der praktische Prüfungsteil wird für beide Einstiegsebenen in Form einer praxis- und situationsbezogenen Prüfung durchgeführt. Er dauert für die erste Einstiegsebene insgesamt 45 Minuten mit einer Vorbereitungszeit von 2 Stunden und für die zweite Einstiegsebene 60 Minuten mit einer Vorbereitungszeit von 24 Stunden.