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§ 14 SÜFV 2023 — Bundesministerium der Finanzen

Sicherheitsüberprüfungsfeststellungsverordnung

Stand: 09.02.2023 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Lebenswichtige Einrichtungen sind im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Finanzen die Teile von Unternehmen, die durch das Informationstechnikzentrum Bund mit dem Aufbau oder Betrieb der Informations- und Kommunikationstechnik des Bundes beauftragt sind und deren Ausfall die Tätigkeit oberster Bundesbehörden und ihnen nachgeordneter Behörden erheblich beeinträchtigen würde.