Gesetze / Rollladen- und Sonnenschutztechniker-Meisterverordnung
RollSonnTMstrV§ 6 Situationsaufgabe
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/RollSonnMstrV/6?asof=2019-06-10#abs-1 (1) Die Situationsaufgabe ist auftragsorientiert und vervollständigt den Qualifikationsnachweis für die Meisterprüfung im Rollladen- und Jalousiebauer-Handwerk. Die Aufgabenstellung erfolgt durch den Meisterprüfungsausschuss.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/RollSonnMstrV/6?asof=2019-06-10#abs-2 (2) Als Situationsaufgabe sind
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/RollSonnMstrV/6?asof=2019-06-10#abs-3 (3) Die Gesamtbewertung der Situationsaufgabe wird aus dem arithmetischen Mittel der Einzelbewertungen der Arbeiten nach Absatz 2 gebildet.
Änderungsverlauf
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28.02.2020 Ausfertigung
§ 6 geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 28. Februar 2020 (BGBl. I 246 553)
BGBl. 2020 I S. 246
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Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.