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# § 6 RollSonnMstrV — Situationsaufgabe

Rollladen- und Sonnenschutztechniker-Meisterverordnung  
Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 13.03.2020. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

(1) Die Situationsaufgabe ist auftragsorientiert und vervollständigt den Qualifikationsnachweis für die Meisterprüfung im Rollladen- und Jalousiebauer-Handwerk. Die Aufgabenstellung erfolgt durch den Meisterprüfungsausschuss.

(2) Als Situationsaufgabe sind

- 1. Fehler und Störungen an einer Antriebs- und Steuerungsanlage festzustellen, einzugrenzen, zu beheben und zu dokumentieren sowie

- 2. ein Bauteil, insbesondere unter Berücksichtigung unterschiedlicher Fertigungs- und Verbindungstechniken, herzustellen oder fertig zu stellen.

(3) Die Gesamtbewertung der Situationsaufgabe wird aus dem arithmetischen Mittel der Einzelbewertungen der Arbeiten nach Absatz 2 gebildet.

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Zitiervorschlag: § 6 RollSonnMstrV

Datenquelle: Bundesamt für Justiz (Archivstand), abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

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Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/RollSonnMstrV/6?asof=2019-06-10

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