Gesetze / Rollladen- und Sonnenschutztechniker-Meisterverordnung

RollSonnTMstrV

§ 6 Situationsaufgabe

Stand: 13.03.2020

Bund2 Fassungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/RollSonnMstrV/6#abs-1 (1) Die Situationsaufgabe ist auftragsorientiert und vervollständigt den Qualifikationsnachweis für die Meisterprüfung im Rollladen- und Sonnenschutztechniker-Handwerk. Die Aufgabenstellung erfolgt durch den Meisterprüfungsausschuss.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/RollSonnMstrV/6#abs-2 (2) Als Situationsaufgabe sind

1.
Fehler und Störungen an einer Antriebs- und Steuerungsanlage festzustellen, einzugrenzen, zu beheben und zu dokumentieren sowie
2.
ein Bauteil, insbesondere unter Berücksichtigung unterschiedlicher Fertigungs- und Verbindungstechniken, herzustellen oder fertig zu stellen.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/RollSonnMstrV/6#abs-3 (3) Die Gesamtbewertung der Situationsaufgabe wird aus dem arithmetischen Mittel der Einzelbewertungen der Arbeiten nach Absatz 2 gebildet.

§ 5 § 7