Gesetze / Rohmilchgüteverordnung
RohmilchGütV§ 3 Begriffsbestimmungen; Zugänglichkeit von amtlichen Untersuchungsverfahren und DIN-Normen
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/RohmilchG%C3%BCtV/3?asof=2021-07-01#abs-1 (1) Im Sinne dieser Verordnung bedeuten:
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/RohmilchG%C3%BCtV/3?asof=2021-07-01#abs-2 (2) Amtliche Untersuchungsverfahren nach § 64 Absatz 1 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches, auf die in dieser Verordnung verwiesen wird, werden vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit veröffentlicht und sind von der Beuth Verlag GmbH, Berlin und Köln, zu beziehen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/RohmilchG%C3%BCtV/3?asof=2021-07-01#abs-3 (3) DIN-Normen, auf die in dieser Verordnung verwiesen wird, sind von der Beuth Verlag GmbH, Berlin und Köln, zu beziehen und beim Deutschen Patent- und Markenamt archivmäßig gesichert niedergelegt.