Gesetze / Rohmilchgüteverordnung
RohmilchGütV§ 3 Begriffsbestimmungen; Zugänglichkeit von amtlichen Untersuchungsverfahren und DIN-Normen
Stand: 14.06.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/RohmilchG%C3%BCtV/3#abs-1 (1) Im Sinne dieser Verordnung bedeuten:
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/RohmilchG%C3%BCtV/3#abs-2 (2) Amtliche Untersuchungsverfahren nach § 64 Absatz 1 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches, auf die in dieser Verordnung verwiesen werden, werden vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit veröffentlicht und sind von der DIN Media GmbH, Berlin, zu beziehen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/RohmilchG%C3%BCtV/3#abs-3 (3) DIN-Normen, auf die in dieser Verordnung verwiesen werden, sind von der DIN Media GmbH, Berlin, zu beziehen und beim Deutschen Patent- und Markenamt archivmäßig gesichert niedergelegt.