§ 12 Beendigungsgründe
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 3
- BVerwG, 28.01.2022 – 2 WDB 13/21Beendigung des Reservewehrdienstverhältnisses wegen Freiheitsstrafe; Verlust des Dienstgrades
- BVerwG, 06.02.2025 – 2 WDB 3/24Einstellung des Disziplinarverfahrens gegen einen Soldaten nach Verlust des DienstgradsZitiert von 3
- BVerwG, 29.01.2019 – 2 WDB 1/18Durchführung eines Disziplinarverfahrens wegen der Betätigung gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung; Altersgrenze 65 JahreZitiert von 17
3 Entscheidungen zu § 12 ResG →
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Ein Reservewehrdienstverhältnis endet
1.
mit dem Ablauf der Zeit, für welche das Reservewehrdienstverhältnis begründet worden ist,
2.
durch Umwandlung in das Dienstverhältnis einer Soldatin auf Zeit, eines Soldaten auf Zeit, einer Berufssoldatin oder eines Berufssoldaten,
3.
im Spannungs- und Verteidigungsfall durch Heranziehung oder Einberufung zu einem unbefristeten Wehrdienst,
4.
durch den Verlust der Rechtsstellung einer Soldatin oder eines Soldaten im Reservewehrdienstverhältnis entsprechend § 48 des Soldatengesetzes oder
5.
durch Entlassung nach § 13.