Gesetze / Rennwett- und Lotteriegesetz
RennwLottG§ 50 Steuerentstehung
Stand: 26.10.2026 (zuletzt mit der konsolidierten Fassung abgeglichen) · diese Fassung beobachtet seit 01.07.2021
Die Online-Pokersteuer entsteht mit der Leistung des Spieleinsatzes.