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§ 50 RennwLottG — Steuerentstehung

Rennwett- und Lotteriegesetz

Stand: 22.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen). Diese Fassung haben wir zuerst am 01.07.2021 gesehen; das ist ein Beobachtungsdatum, kein amtliches Inkrafttretensdatum.

Die Online-Pokersteuer entsteht mit der Leistung des Spieleinsatzes.