Gesetze / Risikostruktur-Ausgleichsverordnung
RSAV§ 5 Bekanntmachungen
Stand: 05.04.2020
Wird zitiert von 16
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- LSG NRW, 23.02.2012 – L 16 KR 81/08Zitiert von 3
- LSG NRW, 28.08.2001 – L 5 KR 153/00Zitiert von 1
- LSG NRW, 06.06.2013 – L 16 KR 24/09 KLZitiert von 12
- LSG NRW, 23.10.2001 – L 5 KR 152/00Zitiert von 1
- LSG NRW, 28.08.2001 – L 5 KR 167/00Zitiert von 7
- LSG NRW, 28.08.2001 – L 5 KR 166/00Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- LSG NRW, 22.11.2012 – L 16 KR 647/10 KLZitiert von 7
- BSG, 21.09.2005 – B 12 KR 6/04 RZitiert von 6
- BSG, 24.01.2003 – B 12 KR 19/01 RGesetzliche Krankenversicherung: Rechtmäßigkeit der Bescheide über den RSA-Jahresausgleich für 1997 und der Korrektur für die Vorjahre KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 23
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 5 RSAV zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Die in dieser Verordnung vorgesehenen Bekanntmachungen erfolgen durch Mitteilung des Bundesamts für Soziale Sicherung an den Spitzenverband Bund der Krankenkassen. Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen stellt sicher, dass die Krankenkassen unverzüglich Kenntnis von der Bekanntmachung erhalten. Das Bundesamt für Soziale Sicherung stellt die Bekanntmachung in geeigneter elektronischer Form öffentlich zugänglich zur Verfügung.