Gesetze / Rückstands-Höchstmengenverordnung
RHmV§ 1a (weggefallen)
Stand: 10.06.2019
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Änderungsverlauf
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29.06.2009 Ausfertigung
§ 1a geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 29. Juni 2009 (BGBl. I 1659)
BGBl. 2009 I S. 1659
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20.02.2009 Ausfertigung
§ 1a eingefügt durch Artikel 1 der Verordnung vom 20. Februar 2009 (BGBl. I 400)
BGBl. I S. 400
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Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.