Gesetze / PublG · BGBl I 1969, 1189; BGBl I 1970, 1113
Gesetz über die Rechnungslegung von bestimmten Unternehmen und Konzernen
25 Normen · ausgefertigt 15.08.1969 · 12 zitierende Entscheidungen · letzte Änderung 01.01.2024 · Änderungen →
Meistzitierte Normen
Aus den Normzitaten der Entscheidungen im Bestand ermittelt.
Inhaltsübersicht
- Erster Abschnitt · Rechnungslegung von Unternehmen
- § 1Zur Rechnungslegung verpflichtete Unternehmen
- § 2Beginn und Dauer der Pflicht zur Rechnungslegung
- § 3Geltungsbereich
- § 4Gesetzliche Vertreter, Aufsichtsrat, Feststellung, Gericht
- § 5Aufstellung von Jahresabschluß und Lagebericht
- § 6Prüfung durch die Abschlußprüfer
- § 7Prüfung durch den Aufsichtsrat
- § 8Feststellung des Jahresabschlusses
- § 9Offenlegung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Prüfung durch die das Unternehmensregister führende Stelle
- § 10Nichtigkeit des Jahresabschlusses
- Zweiter Abschnitt · Rechnungslegung von Konzernen
- § 11Zur Rechnungslegung verpflichtete Mutterunternehmen
- § 12Beginn und Dauer der Pflicht zur Konzernrechnungslegung
- § 13Aufstellung von Konzernabschluß und Konzernlagebericht
- § 14Prüfung des Konzernabschlusses
- § 15Offenlegung des Konzernabschlusses
- § 16
- Dritter Abschnitt · Straf-, Bußgeld- und Schlußvorschriften
- § 17Unrichtige Darstellung
- § 18Verletzung der Berichtspflicht
- § 19Verletzung der Geheimhaltungspflicht
- § 19aVerletzung der Pflichten bei Abschlussprüfungen
- § 20Bußgeldvorschriften
- § 21Festsetzung von Ordnungsgeld
- § 21aMitteilungen an die Abschlussprüferaufsichtsstelle
- § 22Erstmalige Anwendung geänderter Vorschriften
- § 23Inkrafttreten
Änderungsverlauf
- 01.01.2024 — 1 Norm geändert · § 22 neueste Änderung
- 01.08.2022 — 8 Normen geändert · §§ 2, 9, 10, 12 und 4 weitere
- 01.07.2021 — 10 Normen geändert · §§ 1, 2, 5, 6 und 6 weitere
- 10.01.2020 — 1 Norm geändert · § 22
Alle Änderungen → · Neue Textfassungen aus dem täglichen Abgleich mit der amtlichen Dokumentation.