Gesetze / Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten
PsychThApprO§ 2 Regelstudienzeit
Stand: 01.09.2020
Wird zitiert von 2
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Die Regelstudienzeit nach § 10 Absatz 2 des Hochschulrahmengesetzes beträgt
1.
für den Bachelorstudiengang drei Jahre und
2.
für den Masterstudiengang zwei Jahre.