Gesetze / Prüfungsberichteverordnung
PrüfV§ 7 (weggefallen)
Stand: 07.05.2026
Wird zitiert von 7
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- LSG Baden-Württemberg, 30.03.2022 – L 5 KA 1566/19
- LSG Niedersachsen-Bremen, 12.02.2020 – L 3 KA 20/17
- BSG, 11.09.2019 – B 6 KA 15/18 RVertragsärztliche Versorgung - Wirtschaftlichkeitsprüfung - Arzneikostenregress - Prüfung der Verordnungsweise eines Vertragsarztes anhand der für seine Arztgruppe vereinbarten Richtgröße neben Regressverfahren wegen unzulässiger Verordnungen aus demselben ZeitraumZitiert von 10
- BSG, 11.09.2019 – B 6 KA 21/19 RWirtschaftlichkeitsprüfung - Nichtbeachtung der normativen Vorgaben für die Arzneimittelverordnung durch Vertragsarzt - Prüfgremien - kein Beurteilungsspielraum für die Prüfung der Zulässigkeit vertragsärztlicher VerordnungenZitiert von 14
- BSG, 11.09.2019 – B 6 KA 22/19 RZitiert von 6
- LSG Rheinland-Pfalz, 13.08.2018 – L 5 KR 155/18 NZBZitiert von 3
Zuletzt entschieden
- LSG Schleswig, 20.02.2018 – L 4 KA 8/15Zitiert von 2
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 7 PrüfV zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Für § 7 PrüfV liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.