Gesetze / Prostituiertenschutzgesetz
ProstSchG§ 2 Begriffsbestimmungen
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 66
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- VG Düsseldorf, 17.11.2021 – 29 K 8461/18Zitiert von 12
- VGH Baden-Württemberg, 28.10.2025 – 6 S 8/24
- VG München, 03.07.2025 – M 16 S 23.4674Zitiert von 1
- VG Augsburg, 26.10.2023 – Au 5 K 22.1430Zitiert von 2
- VG Stuttgart, 12.10.2023 – 4 K 4593/21Zitiert von 2
- VG Neustadt an der Weinstraße, 10.12.2020 – 5 L 1066/20.NWZitiert von 6
Zuletzt entschieden
- VG Köln, 10.12.2025 – 1 K 2743/24Zitiert von 2
- OVG NRW, 04.12.2025 – 13 A 3233/21
- VGH Baden-Württemberg, 28.10.2025 – 6 S 760/25
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 2 ProstSchG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/ProstSchG/2#abs-1 (1) Eine sexuelle Dienstleistung ist eine sexuelle Handlung mindestens einer Person an oder vor mindestens einer anderen unmittelbar anwesenden Person gegen Entgelt oder das Zulassen einer sexuellen Handlung an oder vor der eigenen Person gegen Entgelt. Keine sexuellen Dienstleistungen sind Vorführungen mit ausschließlich darstellerischem Charakter, bei denen keine weitere der anwesenden Personen sexuell aktiv einbezogen ist.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/ProstSchG/2#abs-2 (2) Prostituierte sind Personen, die sexuelle Dienstleistungen erbringen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/ProstSchG/2#abs-3 (3) Ein Prostitutionsgewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig Leistungen im Zusammenhang mit der Erbringung sexueller Dienstleistungen durch mindestens eine andere Person anbietet oder Räumlichkeiten hierfür bereitstellt, indem er
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/ProstSchG/2#abs-4 (4) Prostitutionsstätten sind Gebäude, Räume und sonstige ortsfeste Anlagen, die als Betriebsstätte zur Erbringung sexueller Dienstleistungen genutzt werden.
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/ProstSchG/2#abs-5 (5) Prostitutionsfahrzeuge sind Kraftfahrzeuge, Fahrzeuganhänger und andere mobile Anlagen, die zur Erbringung sexueller Dienstleistungen bereitgestellt werden.
Permalink zu Abs. 6recht.nulegal.eu/gesetze/ProstSchG/2#abs-6 (6) Prostitutionsveranstaltungen sind für einen offenen Teilnehmerkreis ausgerichtete Veranstaltungen, bei denen von mindestens einer der unmittelbar anwesenden Personen sexuelle Dienstleistungen angeboten werden.
Permalink zu Abs. 7recht.nulegal.eu/gesetze/ProstSchG/2#abs-7 (7) Prostitutionsvermittlung ist die Vermittlung mindestens einer anderen Person zur Erbringung sexueller Dienstleistungen außerhalb von Prostitutionsstätten des Betreibers. Dies gilt auch, wenn sich lediglich aus den Umständen ergibt, dass zu den vermittelten Dienstleistungen auch sexuelle Handlungen gehören.