Gesetze / Prostituiertenschutzgesetz
ProstSchG§ 1 Anwendungsbereich
Stand: 10.06.2019
Dieses Gesetz ist anzuwenden auf die Ausübung der Prostitution durch Personen über 18 Jahre sowie auf das Betreiben eines Prostitutionsgewerbes.
Wird zitiert von 3 Entscheidungen zu § 1 ProstSchG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- VG Bayreuth, 25.01.2023 – B 10 K 21.754
- VG Berlin, 17.11.2022 – 4 L 460/22Zitiert von 5
- VG Düsseldorf, 17.11.2021 – 29 K 8461/18Zitiert von 12
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.