Gesetze / Prostituiertenschutzgesetz

ProstSchG

§ 1 Anwendungsbereich

Stand: 10.06.2019

Bund3 Entscheidungen

Dieses Gesetz ist anzuwenden auf die Ausübung der Prostitution durch Personen über 18 Jahre sowie auf das Betreiben eines Prostitutionsgewerbes.

§ 2