Gesetze / Prostituiertenschutzgesetz
ProstSchG§ 1 Anwendungsbereich
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 3
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- VG Bayreuth, 25.01.2023 – B 10 K 21.754
- VG Berlin, 17.11.2022 – 4 L 460/22Zitiert von 5
- VG Düsseldorf, 17.11.2021 – 29 K 8461/18Zitiert von 12
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Dieses Gesetz ist anzuwenden auf die Ausübung der Prostitution durch Personen über 18 Jahre sowie auf das Betreiben eines Prostitutionsgewerbes.