Gesetze / Prostitutionsanmeldeverordnung
ProstAV§ 2 Vordrucke für die Anmeldebescheinigung und für die Aliasbescheinigung, Anforderungen an das Lichtbild
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/ProstAV/2#abs-1 (1) Für die Anmeldebescheinigung und für die Aliasbescheinigung sind die Vordrucke nach dem Muster der Anlage zu verwenden.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/ProstAV/2#abs-2 (2) Das Lichtbild muss die Anforderungen nach § 7 Absatz 1 Satz 1 der Personalausweisverordnung erfüllen.