Gesetze / Prostitutionsanmeldeverordnung
ProstAV§ 7 Verantwortlichkeit für die Löschung der übermittelten Daten
Stand: 10.06.2019
Für die Löschung der ihnen nach § 6 übermittelten Daten sind die für die angegebenen Tätigkeitsorte zuständigen Behörden verantwortlich.