Gesetze / Produkthaftungsgesetz

ProdHaftG

§ 2 Produkt

Stand: 10.06.2019

Bund25 Entscheidungen

Produkt im Sinne dieses Gesetzes ist jede bewegliche Sache, auch wenn sie einen Teil einer anderen beweglichen Sache oder einer unbeweglichen Sache bildet, sowie Elektrizität.

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