Gesetze / Produkthaftungsgesetz

ProdHaftG

§ 2 Produkt

Stand: 10.06.2019

Bund22 Entscheidungen

Produkt im Sinne dieses Gesetzes ist jede bewegliche Sache, auch wenn sie einen Teil einer anderen beweglichen Sache oder einer unbeweglichen Sache bildet, sowie Elektrizität.

§ 1 § 3