Gesetze / Produkthaftungsgesetz
ProdHaftG§ 2 Produkt
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 22
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Nach Gewicht
- BGH, 25.02.2014 – VI ZR 144/13Produkthaftung eines Stromnetzbetreibers für Überspannungsschäden an HaushaltsgerätenZitiert von 8
- OLG Frankfurt am Main, 08.07.2022 – 15 U 99/22Werkvertragsrecht: Keine Herstellereigenschaft des Werkunternehmers nach § 4 ProdHaftG bei Verwendung von Zulieferteilen; Materiallieferant nicht Erfüllungsgehilfe des Unternehmers KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasst
- OLG Köln, 23.09.2015 – 5 U 189/14
- OLG Stuttgart, 24.09.2009 – 7 U 89/09Zitiert von 1
- BGH, 21.03.2023 – VI ZR 1369/20Haftung eines Lieferanten für verunreinigte DüngemittelZitiert von 4
- AG Dortmund, 07.08.2018 – 425 C 9453/17
Zuletzt entschieden
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 2 ProdHaftG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Produkt im Sinne dieses Gesetzes ist jede bewegliche Sache, auch wenn sie einen Teil einer anderen beweglichen Sache oder einer unbeweglichen Sache bildet, sowie Elektrizität.