Gesetze / Verordnung über die Satzung der Stiftung "Preußischer Kulturbesitz" PrKultbSaV § 8 Bund Historische Fassung — Stand 10.06.2019 bis 30.11.2025. Zur aktuellen Fassung → Der Präsident und sein ständiger Vertreter können nicht Mitglieder des Stiftungsrats oder deren Stellvertreter sein.