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§ 8 PrKultbSaV

Verordnung über die Satzung der Stiftung "Preußischer Kulturbesitz"

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 30.11.2025. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Der Präsident und sein ständiger Vertreter können nicht Mitglieder des Stiftungsrats oder deren Stellvertreter sein.