Gesetze / Preisklauselgesetz PrKG § 6 Verträge mit Gebietsfremden Stand: 10.06.2019 Bund Zulässig sind Preisklauseln in Verträgen von gebietsansässigen Unternehmern (§ 14 des Bürgerlichen Gesetzbuches) mit Gebietsfremden.