Gesetze / Renten Service Verordnung
RentSV§ 26 Aufgaben im Rahmen der Statistik
Stand: 10.06.2019
Der Renten Service erstellt aus den bei ihm anfallenden Daten der Träger der Rentenversicherung auf Anforderung statistisches Material im Sinne des § 79 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch für das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und die Deutsche Rentenversicherung Bund.