Gesetze / Postpersonalrechtsgesetz
PostPersRG§ 26 Wahlen, Ersatzmitglieder
Stand: 10.06.2019
Die Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes über Wahl und Zusammensetzung des Betriebsrats sowie über seine Ersatzmitglieder finden mit folgender Maßgabe Anwendung:
Wird zitiert von 13 Entscheidungen zu § 26 PostPersRG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- LAG Düsseldorf, 07.06.2016 – 14 TaBV 17/16Zitiert von 1
- BAG, 20.06.2018 – 7 ABR 48/16Betriebsrat - Freistellungswahl - PostnachfolgeunternehmenZitiert von 8
- BAG, 16.01.2008 – 7 ABR 66/06Zitiert von 9
- BAG, 16.03.2005 – 7 ABR 40/04Betriebsratswahl: Verfassungsmäßigkeit der Mindestquote für das Geschlecht in der Minderheit und des Listensprungs zu deren Durchsetzung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 27
- BAG, 22.11.2017 – 7 ABR 35/16Betriebsratswahl - Sitzverteilung - d'HondtZitiert von 1
- BVerwG, 15.11.2006 – 6 P 1.06Zitiert von 68
Zuletzt entschieden
- VG Schleswig, 09.11.2020 – 12 B 44/20Zitiert von 1
- VG Schleswig, 02.10.2019 – 12 B 52/19Zitiert von 2
- VG Gelsenkirchen, 19.07.2019 – 12 L 400/19
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 26 PostPersRG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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28.05.2015 Ausfertigung
§ 26 geändert durch Artikel 1 und 2 des Gesetzes vom 28. Mai 2015 (BGBl. I 813)
BGBl. 2015 I S. 813
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09.11.2004 Ausfertigung
§ 26 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 9. November 2004 (BGBl. I 2774)
BGBl. 2004 I S. 2774
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23.07.2001 Ausfertigung
§ 26 neu gefasst durch Artikel 6 des Gesetzes vom 23. Juli 2001 (BGBl. I 1852 866)
BGBl. 2001 I S. 1852
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