Gesetze / Siebte Pflegearbeitsbedingungenverordnung
7. PflegeArbbV§ 6 Außerkrafttreten
Stand: 22.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen) · diese Fassung beobachtet seit 01.07.2026
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 30. September 2028 außer Kraft.