Gesetze / Siebte Pflegearbeitsbedingungenverordnung
7. PflegeArbbV§ 5 Ausschlussfrist
Stand: 01.07.2026
Die Ansprüche auf das Mindestentgelt verfallen, wenn sie nicht innerhalb von zwölf Monaten nach ihrer Fälligkeit in Textform geltend gemacht werden.