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§ 6 7. PflegeArbbV — Außerkrafttreten

Siebte Pflegearbeitsbedingungenverordnung

Stand: 30.10.2026 (zuletzt mit der konsolidierten Fassung abgeglichen). Diese Fassung haben wir zuerst am 01.07.2026 gesehen; das ist ein Beobachtungsdatum, kein amtliches Inkrafttretensdatum.

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 30. September 2028 außer Kraft.